Allgemeine Informationen

wozu impfen?

Es gibt einige Infektionskrankheiten, die für ein im Mutterleib heranwachsendes Kind gefährlich werden können und dessen
Gesundheit nachhaltig schädigen können (geistig und körperlich).

Dazu zählen in erster Linie:

Etwas anders sieht es bei

Zu diesem Thema finden Sie auch eine
Zusammenfassung von "Frauenärzte im Netz".

Wenn ich also – wie bei der Kinderwunschbehandlung gegeben – den Eintritt einer Schwangerschaft plane, kann ich bereits im Vorfeld dafür sorgen, dass ich schon einen ausreichenden Schutz vor den oben genannten Krankheiten habe, bevor ich schwanger werde.

Vor Beginn einer Kinderwunschbehandlung bieten wir daher also grundsätzlich die Überprüfung der Immunitätslage an und bei nicht gegebenem Schutz sollte unbedingt eine entsprechende Impfung erfolgen.

Zur Prüfung Ihres persönlichen Impfschutzes benötigen wir immer die Vorlage Ihres

  • Impfpasses - von Frau UND Mann

Die wirksamste Methode, sich vor einer bestimmten Krankheit zu schützen, ist die Impfung!

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In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht.

Impfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe werden von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder auf der Grundlage der STIKO-Empfehlungen entsprechend § 20 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) 'öffentlich empfohlen'.