Rechtsberatung

wird bei Unverheirateten empfohlen

Nach der gültigen Richtlinie der Ärztekammer des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz sollten die Kinder auch von Unverheirateten von vorn herein denselben sozialen Schutz genießen, wie er im Falle einer Eheschließung 'automatisch' gegeben ist.

Daher sollte vor dem Beginn der eigentlichen Behandlung eine Rechtsberatung erfolgen.
Ziel dieser soll sein, Ihnen alle wichtigen Informationen zum Thema Rechtssicherheit und Absicherung für beide Lebenspartner und auch zukünftige Kind kompetent zu vermitteln.

Wir haben für Sie kooperierenden Notare an der Hand, so dass die für Sie ohne großen Aufwand und Zeitverlust erfolgen kann.