MAI 2018

neue Richtline ART der BÄK

Endlich ist es soweit - die Bundesärztekammer (BÄK) hat im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die veraltete "(Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion" aus dem Jahr 2006 abgeschafft und durch die

"RICHTLINIE zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmnen der assistierten Reproduktion (ART)"

ersetzt!
Da sich zwischenzeitlich einige rechtliche Grundlagen, insbesondere durch das Gewebegesetz und duch das Samenspenderegistergesetz geändert haben, war es notwendig und möglich, die bisherige "(Muster-)Richtline" nicht mehr stückchenweise anzupassen,
sondern gänzlich in eine neue Form zu bringen!

NEU sind u.a. folgende Punkte:
  • für die Indikation der Durchführung einer ICSI gibt es nun keine definierten Grenzwerte des Spermiogramms mehr
    (schweres Oligo-Asteno-Teratozoospermie-Syndrom)
  • keine Regelung über die Anzahl der kultivierten Embryonen
  • kein Ausschluss der Frauenpaare, alleinstehende Frauen

Dadurch ist sie nun nicht nur eine verbindliche Grundlage für alle Reproduktionsmediziner geworden, sondern es wurden bewußt die medizinisch-wissenschaftlichen Fragestellungen von den gesellschaftspolitischen Aspekten klar GETRENNT!

Die Lektüre ist empfehlenswert.

Allerdings haben die einzelenen Bundesländer nach wie vor die Möglichkeit, bei der Umsetzung in Landesrecht für ihren Einflussbereich Änderungen vorzunehmen...

Eine Änderung der Landes-Richtlinie hat bis dato noch nicht stattgefunden.