PKV

private Krankenversicherung

Vorwegzuschicken ist, dass Abrechnungen für privat Versicherte nicht mit Abrechnungen von gesetzlich versicherten Kassenpatienten vergleichbar, oder gleichzusetzen sind.

Beide Abrechnungssysteme haben gänzlich unterschiedliche Gebühren- und Abrechnungsgrundlagen!

Daher ist es leider unmöglich - analog zur Kostenaufstellung bei GKV-Patienten - klar umrissene Zahlen für PKV-Patienten zu nennen. Es ist aber grundsätzlich von einem höheren Kostenrahmen auszugehen, da Einzelleistungen - und nicht wie im GKV-Bereich Komplexziffern, die viele Einzelleistungen zusammenziehen - abgerechnet werden.

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Der übliche Steigerungssatz (zulässiger Gebührensatz) der einzelnen Leistungspositionen ist 2,3-fach.

Man hat sich im Rahmen der GOÄ aber nicht die Mühe gemacht, eigene Abrechnungsziffern für reproduktionsmedizinische Leistungen zu generieren, sondern auf vorhandene zurückgegriffen (Analogziffern).
Da die ursprüngliche Leistungslegende daher die nun tatsächlich erbrachten Maßnahmen bei weitem nicht adäquat abdecken, wird für eine gewisse Anzahl von sehr aufwändigen Leistungen maximal der 3,5-fache Steigerungssatz angewendet und ausführlich begründet.

Unsere Abrechnungen halten sich dabei strikt an die von der Bundesärztekammer im Ärzteblatt veröffentlichten Abrechnungsempfehlungen (s.rechts)

Vor einer Behandlung werden Sie über alle Datails exakt aufgeklärt und erhalten umfängliche Kostenpläne zur Einreichung bei Ihrer PKV.

Lesen Sie bitte unbedingt auch die Ausführungen, die Sie HIER finden zu den möglichen Problemen im Umgang mit PKVen.