JANUAR 2020

Änderung der Versicherungsleistungen bei DAK und BKK-WMF

Eigentlich weiß das jede/r:
Bedingungslose Geschenke werden selten gemacht.

Der Hintergrund, warum einige GKVen die gegebenen Möglichkeiten auch nutzen, ihre Satzungen zu ändern, um damit über die gesetzlichen Regelungen hinauszugehen, ist einfach.
Durch die Bindung der größeren - jüngeren - Kinderwunsch-Patientengruppe wird der Altersschnitt der Kasse gesenkt und der durchschnittliche Kostenaufwand für das einzelne Mitglied sinkt.

Der Sättigungsgrad für die DAK ist nun nach mehreren Jahren erreicht, weswegen

  • bei ihr die bisherige 100%-ige Unterstützung für ART-Behandlungen
  • ab dem 01.01.2020 ENDET!

Daher ist nun Vorsicht geboten bei Neumitgliedschaften, die das Ziel haben, Kosten im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen zu sparen.

Führen Sie unbedingt im Vorfeld ein klärendes Gespräch mit der DAK!

Ähnlich verhält es sich bei der BKK-WMF, die aber nun nicht wieder auf die gesetzliche Vorgabe einer 50%-igen Unterstützung zurückfällt, sondern

  • 1000 € pro Person pro Behandlung trägt. Voraussetzung:
  • beide Partner sind in der BKK-WMF versichert.

Einen Überblick über die bestehenden Satzungsänderungen
der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen finden Sie
HIER (keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit)