FEBRUAR 2018

Kinderwunschbehandlung steuermindernd absetzbar
auch für gleichgeschlechtliche Paare

Schon 2010 hatte das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass auch die Kosten einer Fremdsamenspende (Aufwendungen für medizinische Heilbehandlung) als außergewöhnliche Belastungen nach
§ 33 EkStG steuermindernd anerkannt sind.

Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil (Az: IV R 47/15) bereits vom 05.10.2017 erklärt, dass dies auch in gleicher Weise zu handhaben ist, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt!