SEPTEMBER 2012

AOK Saarland und Rheinland-Pfalz zahlen mehr

Seit dem 01. Januar 2012 hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) durch die Möglichkeit, dass jede einzelne GKV durch eine Satzungsänderung eigene Bedingungen festlegen kann, die Chance eröffnet, ihren Versicherten zusätzliche Leistungen der "künstlichen Befruchtung" zur Verfügung zu stellen!

Neben der

  • BKK VBU (siehe hier) und der
  • BKK ALP plus (jetzt Actimoda)
    • ein 4. Versuch wird zu 50% getragen
    • Frauen erhalten alle Leistungen bis zum 42. Lebensjahr
    • Männer erhalten alle Leistungen bis zum 52. Lebensjahr
  • machen nun auch die AOK Saarland und die AOK Rheinland-Pfalz davon Gebrauch: 

aok_satzung.jpg

Ab sofort erhalten alle bei der AOK Versicherten
100%
(an Stelle von 50 %)
aller der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten.

D.h., die Eigenbelastung sinkt auf 0 %!

Weitere Informationen finden Sie HIER.