März 2021

Jetzt nur noch Rechtsberatung statt Notarvertrag

Ab März 2023 verlangen wir von unverheirateten Paaren oder allgemein vor eine Spendersamenbehandlung keinen Notarvertrag mehr.

Da es uns aber trotzdem sehr wichtig ist, dass diese Paare zu allen juristischen Fallstricken und Konsequenzen in dem jeweiligen Behandlungsfall kompetent aufgeklärt werden, möchten wir dass  eine Rechtsberatung durch einen Juristen mit entsprechenden Kenntissen in diesem Fachbereich durchgeführt wird.

Diese ist vor einer Samenspende für alle Paar oder alleinstehende Frauen zwingend erforderlich.
(Eine Bescheinigung ist erforderlich)

Bei unverheirateten heterosexuellen Paaren, bei denen der Samen des Partners zur Behandlung verwendet werden soll, empfehlen wir dies ebenfalls.