Qualifikation genetische Beratung

nachgewiesene Kompetenz in fachbezogener
genetischer Beratung

Im Februar 2012 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Deutschland in Kraft getreten.

Es regelt die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen sowie die Verwendung genetischer Proben "zum Schutz der Würde des Menschen und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung".

Nach § 7 Abs. 1.3 darf eine genetische Beratung nur durch Fachärztinnen/e für Humangenetik oder Ärztinnen oder Ärzte, die sich für genetische Beratungen speziell qualifiziert haben, vorgenommen werden.

Da die Fortpflanzungsmedizin natürlich auch mit einer Reihe genetischer Fragestellungen zu tun hat, dürfen Sie sich darauf verlassen, dass selbstvertändlich die notwendigen Qualifikationen im Rahmen der Beratungen bei den Ärzten von IVF-SAAR Saarbrücken-Kaiserslautern gegeben sind (siehe rechts).