AZ: 2 AZR 237/14 (bitte AZ anklicken)
März 2015

Wann beginnt eigentlich der Mutterschutz im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung und ein damit verbundener Kündigungsschutz?
Zumindest bez. einer IVF und oder ICSI-Behandlung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) dazu eine klare Entscheidung getroffen: bereits ab dem Moment des Embryotransfers!
Weitere Einzelheiten zu diesem Urteil finden Sie hier.