Blutuntersuchungen im Rahmen des Transplantations- und Gewebegesetzes

gesetzliche Vorschrift

Nach den Bestimmungen der europäischen Gesetzgebung bez. der Transplantationsgesetz-Gewebeverordnung (TPG) schreibt die deutsche Umsetzung nach den Richtlinien vor, dass vor der ersten Durchführung von Maßnahmen zur

bei der

  • Frau und dem
  • Mann
eine Blutbestimmung von
  • HIV,
  • HbsAg,
  • Anti-HbC und
  • Anti-HCV

durch ein dafür zertifiziertes Laborzentrum erfolgen muss!

Bei intrauterinen Inseminationen muss diese Untersuchung beim Mann nur noch 1 Mal im Jahr erfolgen, bei der IVF und der ICSI ist sie seit Mitte 2014 spätestens nach 24 Monaten bei beiden Partnern zu wiederholen!