JUNI 2012

GKV macht Ausnahme

Seit 2004 gelten die Regeln des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG).

Sie besagen, dass nur noch 50% der Kosten einer Kinderwunsch-
behandlung von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bezahlt werden.
Daneben sind Paare bei denen ein Partner jünger als 25 Jahre alt ist und unverheiratete Paare von der Unterstützung durch die GKV zu
100%
ausgeschlossen, d.h. es werden keinerlei Kosten übernommen.

Die Diskussion über den Sinn und Unsinn dieses Gesetzes und dessen Folgen - ein Rückgang der Behandlungszahlen und resultierenden Geburten um mehr als 50% - hält seitdem an, allerdings, ohne dass sich etwas an der Situation verändert hätte.
Die tatsächlichen Entscheidungsträger der Bundesregierung, die sich im Hintergrund halten, haben bisher jeden Vorstoss der Länder vereitelt, eine Regelung zu finden, bei der der Bund und die Krankenkassen diese diskriminierende Scharte wieder auswetzen.

Das Glück, in einem der Bundesländer Sachsen oder Sachsen-Anhalt zu leben, die in der Lage sind, aus dem jeweiligen Landeshaushalt Gelder zur Verfügung zu stellen, um damit die Last der Kinderwunschpaare in Eigeninitiative auf ein verträgliches Maß zu senken, hat leider nicht jeder.

Das Saarland z.B. ist dermaßen verschuldet, dass dafür kein Geld übrig ist und deshalb auf die Unterstützung aus Berlin gehofft wird.

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Und Rheinland-Pfalz zeigt keinerlei Interesse daran, auf diesem Gebiet aktiv zu werden - stammte das GMG doch seinerzeit von der SPD!

Doch eine weitere rühmliche Initiative - nämlich die einer Krankenkasse (!) macht gerade von sich Reden!

Die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK-VBU) erweitert isoliert bei ihren Versicherten das Leistungsangebot für Kinderwunschpaare!

So werden zwar nicht mehr Behandlungen bezahlt, aber entgegen des gesetzlichen Wortlautes werden

  • 75% der Kosten getragen und
  • es bekommen auch schon Ehepaare ab dem 20. Lebensjahr (d.h. ab dem 19. Geburtstag)

die im § 27a SGB V definierten Leistungen.

Wichtig: es müssen beide Partner Mitglieder der BKK-VBU sein! Näheres lesen Sie hier.

Darüber hat sich die BKK-VBU dafür eingesetzt, dass auch unverheiratete Paare einen Kostenzuschuss zur künstlichen Befruchtung erhalten können.

Dies wurde vom Bundesversicherungsamt als zuständiger Aufsichtsbehörde abgelehnt!

Da man jedoch Zusatzleistungen ermöglichen möchte, die sich an den Lebensrealitäten der Versicherten orientieren, sollte ein Trauschein keine Bedingung für die Erfüllung eines Kinderwunsches sein, und schon gar nicht für eine Leistung einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Deshalb wurde nun Klage vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen diese Entscheidung des Amtes erhoben.
Der Ausgang bleibt abzuwarten. 

Aber Achtung - aufgepasst!

Im Oktober 2012 hat das Familienministerium Niedersachsen dagegen Klage eingereicht, dass auch für Unverheiratete und Patienten ober- und unterhalb der gesetzlichen Altersgrenzen gezahlt werden soll.
Bitte beobachten Sie die aktuelle Lage, bevor Sie ggf. kurzfristig in Erwägung ziehen, die Krankenkasse zu wechseln...