Kontrollcyclus

Geschehen im normalen Monatszyklus

Zu der Basisabklärung innerhalb der Kinderwunschbehandlung zählt der so genannten Kontrollcyclus oder endokrine Überwachungscyclus.

Durch die Kombination von Ultraschalluntersuchungen (Vaginosonographie) und Blutabnahmen mit Hormonbestimmungen versuchen wir uns ein Bild des Ablaufes der Follikelreifung, der Ovulation und der Ausbildung des nach Eisprung sich entwickelnden Gelbkörpers zu machen. Hierbei lassen sich sehr schnell Follikelreifungsstörungen oder hormonelle Dysbalancen feststellen und erfassen.

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©Ferring

Die Vaginosonographie ermöglicht eine Diagnostik des inneren Genitales mit Darstellung der Gebärmutter (Ausschluss von Gebärmutter-Fehlformen, Myomen etc.), der Gebärmutterschleimhaut (Schleimhautunregelmäßigkeiten, Polypbildung etc.), die Größe der Ovarien (Eierstöcke) und Ausschluss von Eierstocks-Cysten oder -Tumore sowie die Nachbarorgane Blase und Enddarm.

Die erste Vaginosonographie findet in der Zeit des Ausklingens der Regelblutung statt (idealerweise zwischen dem 3. und 5. Cyclustag).


Sehr häufig ist der Kontrollzyklus auch der Zeitraum, in dem überprüft werden kann, ob die biologische Interaktion zwischen Frau & Mann funktioniert, d.h. ob das Sperma in der Lage ist, unbehindert in die Gebärmutter der Frau einzudringen ("Kuscheltest").

Hormondiagnostik im Rahmen des Kontrollcyclus
Typischerweise werden zwischen dem 3. und 5. Cyclustag neben der Vaginosonographie die Hormone

Im Verlauf des Cyclus werden dann meist Oestradiol und LH bestimmt bis zum Zeitpunkt der Ovulation und ca. eine Woche nach der Ovulation (Gelbkörperphase - Lutealphase)

Bei Verdacht auf Hormonstörungen werden natürlich auch Spezialhormone geprüft (z. B. Androstendion, Cortisol etc.).

Infektionsuntersuchungen im Rahmen des Kontrollcyclus
Im Rahmen der Basisinfektions-Untersuchung wird, insbesondere auch wegen der gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Untersuchung auf

  • AIDS (HIV),
  • Hepatitis B & C (HbsAg, Anti-HBC, Anti-HCV),
  • Syphillis (TPHA),
  • Windpocken und optional Cytomegalie, Toxoplasmose und ähnliches durchgeführt.

Ein Röteln-Schutz muss gegeben sein und wird automatisch nach 2 nachgewiesenen Rötelnimpfungen angenommen.
Sollten diese nicht belegt sein, wird entweder geimpft (s. Impfungen), oder Sie können auf Ihre Kosten den Röteln-Antikörper-Titer bestimmen lassen.

Auch eine Keuchhustenimpfung sollte unbedingt bei Frau & Mann vor dem Schwangerwerden erfolgt sein.

Wir bitten Sie höflich, unbedingt den Impf-Pass von Frau & Mann mitzubringen!