Kooperationen

Kooperationen nach gesetzlichen Vorgaben

Im Zusammenhang mit der Kinderwunschbehandlung gibt es für bestimmte Teilbereiche vorgeschriebene, spezielle Qualifikationen, die von Amts wegen überprüft und bei Erfüllung der Vorgaben in ihrer Durchführung zugelassen werden.

In ausgewählten Behandlungs-Fällen, die wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern, darf nur eine von den hier gelisteten Stellen mit denen zwingend Kooperationsverträge geschlossen wurden, von Ihnen aufgesucht, bzw. in Untersuchungen und Maßnahmen eingebunden werden.

Darüberhinausgehende Nennungen von verschiedenen Einrichtungen der Versorgungsqualität sind demgegenüber solange nach der Berufsordnung untersagt, solange auch nur
"der Eindruck entstehen kann, dass ein Verweis an einen bestimmten Arzt oder Gesundheitsanbieter andere Gründe haben könnte, außer denen des Patientenwohls".

Andererseits ist es aber nach einer Entscheidung des BGH
"dem Arzt gestattet, dem Patienten spezielle Anbieter zu empfehlen

- wenn er ausdrücklich um eine solche Empfehlung bittet -

allerdings nur, wenn der Arzt es dabei vermeidet, dass dem Patienten aufgrund seiner Autorität ein Leistungserbringer aufgedrängt wird
".

Daran wird sich IVF-SAAR Saarbrücken-Kaiserslautern strikt halten.
Weswegen wir unseren Internetauftritt an dieser Stelle überarbeitet haben.

Genetik


weiterlesen

Gewebelagerung


weiterlesen

Labore


weiterlesen

Psychosoziale Beratung / Psychosomatik / Psychotherapie


weiterlesen

Samenbanken


weiterlesen

Urologie


weiterlesen