JUNI 2014

Änderung Gewebeverordnung - unnötige Untersuchung
auf HIV & Hep. B/C endlich beseitigt

Die Initiative der europäischen Union, das Zusammenbringen von Eizellen und Sperma im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen den Bedingungen des Transplantationsgesetzes zu unterstellen, hatte seinerzeit dazu geführt, dass bei ein und demselben Paar vor einer intrauterinen Insmination (IUI), einer in-vitro-Fertilisation (IVF), oder einer MIkroinjektionsbehandlung (ICSI) neben einer Basisuntersuchung bei jeder neuen Stimulation spätestens 7 Tage vor der Maßnahme erneut eine Blutuntersuchung auf das Vorliegen von HIV oder einer Hepatitis B/C bei beiden Partnern zu erfolgen hatte!

Das hat zwischenzeitlich zu Kosten von -zig Millionen Euro geführt, ohne einen einzigen neuen Infektionsfall zu entdecken, obwohl die Sinnhaftig- und Notwendigkeit von Anfang an von Fachkreisen deutlich in Frage gestellt wurde!

Nach diesem wirklich teuren, von der Allgemeinheit bezahlten Lernprozess, wurde die europäische Verordnung wieder zurückgenommen und ist nun auch in Deutschland durch den Beschluß des Bundesrates vom 23. Mai 2014 mit der Änderung der Transplantationsgesetz-Gewebeverordnung (TPG-GewV) umgesetzt worden und am 04.06.201 durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.

Allerdings kann die Änderung bei gesetzlich versicherten Patienten erst dann auch wirklich angewendet werden, wenn der gemeinsame Ausschuß der Ärzte und Krankenkassen (g-BA) eine Änderung der Richtlinie "künstliche Befruchtung" vollzogen hat.

Das ist nun am 18.10.2014 schließlich auch geschehen, was bedeutet, dass die Wiederholung dieser serologischen Untersuchung in einer festen Paarbeziehung nur noch alle 24 Monate erfolgen muss!